Die Berliner Senatsverwaltung hat die geplante Demonstration von Gegnern der Corona-Maßnahmen der Regierung am kommenden Samstag untersagt. Die Begründung: Es wird unterstellt, dass die Teilnehmer das Infektionsschutzgesetz missachten und die Corona-Maßnahmen wie Mund-Nasen-Schutz und Abstandsregeln nicht einhalten würden. Die „große Politik“ zeigt Verständnis, in Teilen sich sogar begeistert von dieser forschen Haltung, die man in der Landesverwaltung der Hauptstadt zeigt.
Nun ist das Konglomerat der erwarteten Teilnehmer und Initiatoren sicher fragwürdig. Teilweise extrem rechte Gruppen haben für eine Teilnahme geworben. Gruppen von Verschwörungstheoretikern sind auch darunter, radikale Impfgegner ebenfalls. Doch durchaus auch andere Interessengruppen von linken bis liberalen Personen haben mobilisiert.
Was die Berliner Senatsverwaltung hier macht, ist genau das, worum es vielen Menschen, die sich derzeit auf der Straße versammeln, geht: Der Einschränkung von Grundrechten die Stirn zu bieten. Als vor Monaten, zum Höhepunkt der Corona-Lockdowns, erste Leute auf den Plan traten und vor einer schleichenden Aushöhlung des Grundgesetzes warnten, wurden sie im besten Falle belächelt. Andere durchaus intelligente Zeitgenossen reagierten gar mit Kopfschütteln und der Aussage: „Du willst doch nicht unsere Demokratie mit einer Diktatur wie damals in der DDR vergleichen“. Auch in meinem Blog habe ich das zum Geburtstag des Grundgesetzes bereits thematisiert.
Nun sind wir jedoch scheinbar einen Schritt weiter in der Eskalation. Während man sich schwer tut, Nazi-Demos (trotz der Gefahr, dass es verfassungsfeindliche Äußerungen oder Symbole gibt) zu verbieten, während radikale Islamisten (trotz inhaltlich schwieriger Artikulation gegenüber der nichtmuslimischen Mehrheitsbevölkerung in unserem Land) durch westdeutsche Städte ziehen oder während man eher linkssoziale Events wie die „Black Lives Matter“-Demos auch in Corona-Zeiten quasi ohne Abstand veranstalten darf, geht man mit einem Verbot gegen vermeintlich kritische Geister gegen den „Corona-Zeitgeist“ vor.
Der Staat bietet den „Corona-Kritikern“ mit dem Verbot die beste Munition für (berechtigten) zivilen Ungehorsam – der Vorwand Infektionsschutzgesetz darf das Grundgesetz nicht aushebeln!
Die Demonstration wird vermutlich stattfinden, denn die Menschen werden ihr (im Westen gelerntes, im Osten erkämpftes) Grundrecht auf Demonstrationsfreiheit wahrnehmen. Es bleibt zu hoffen, dass ein Gericht zeitnah das völlig verfehlte Verbot kassiert und grundgesetzliche Zustände auch in Berlin wieder herstellt. Ansonsten sind die immer mal wieder „aufgeploppten“ Sorgen um unsere bürgerlichen Grundrechte mehr als nur gerechtfertigt.
So ist es
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