Satte 532 Euro haben Thüringer im vergangenen Jahr eingezahlt, um dem Freistaat zu helfen, seine Schulden abzubauen. Diese Summe auch nur als Tropfen auf den heißen Stein zu bezeichnen, verbietet sich bei einem Schuldenstand von mehr als 18,4 Milliarden Euro des Freistaates. Immerhin haben sieben Thüringer für den Schuldenabbau gespendet – einer gab in zehn Überweisungen (Quelle MDR Thüringen) allein fünfhundert Euro. Ein Spaßvogel überwies immer wieder kleine Cent-Beträge. Damit dürfe am Ende der Verwaltungsaufwand höher sein als der Ertrag. Ein hochrangiger Finanzbeamter hat angeblich das Schuldentilgungskonto des Freistaates angeblich als „Rohrkrepierer“ bezeichnet.
Diese Petitesse an sich kann vielleicht zu einem Schmunzeln führen, aber der Hintergrund ist aus meiner Sicht sehr bedenklich. Dass ernst zu nehmende Politiker der Meinung sind, dass doch gern einige vermögende Bürger über ihre Steuerpflicht hinaus den Freistaat beim Schuldenabbau helfen könnten (das mag eine hübsch quergedachte Idee sein) offenbart eine Denkweise, die man leider in der Politik oft trifft: Der Bürger soll regeln, was die Politik in den vergangenen Jahren verzapft hat. Deutschland ist nicht gerade das, was man als Steuerparadies bezeichnen kann. Wer Einkommen und Besitz hat, muss sich angemessen am Gemeinwohl beteiligen. Das ist gesellschaftlicher Konsens. Dass jemand freiwillig mehr zahlen möchte, erscheint skurril…und ist es auch! Kein Mensch will mehr Steuern bezahlen, als er muss. Ein Spendenkonto für den Staat ist somit eben eine reine Schnapsidee!
Dass der Staat mit seinen hohen Steuern nicht auskommt, macht nachdenklich – gleiches gilt auch für die Verteilung der Steuereinnahmen. Dass der Bundesfinanzminister über seinem „Haushalt der schwarzen Null“ vor Lachen kaum in den Schlaf findet, mag man ihm gönnen. Auch dass die Bundesländer durchaus ausreichend ausgestattet sind, darf ebenfalls erfreuen. Eine Katastrophe jedoch ist, dass Kreise und Kommunen in der Verteilung des von allen bezahlten Steuergeldes benachteiligt werden. Diese schreiende Ungerechtigkeit der Steuergesetzgebung hat selten jemand thematisiert. Die Kommunalvertreter sollten unbedingt den Mund aufmachen und ihre Bedürfnisse einfordern.
In Sachsen beispielsweise sind viele Kommunen notorisch klamm und vor einiger Zeit beschloss der Freistaat, dass seine Kommunen eine so genannte Doppik-Buchhaltung (so ähnlich wie bei Unternehmen) zu führen haben. Dabei wird der Wertverlust von Gebäuden und Anlagen als negatives Ergebnis ausgewiesen. Das soll quasi den Blick schärfen, dass man auf Verschleiß lebt. Dumm nur, dass man sich im Freistaat Sachsen nicht dazu durchringen konnte, die Regeln für die Kommunen auch auf sich selbst anzuwenden. Warum nur?